Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der „Ferienwohnung Am Museum in Markneukirchen“

Vermieter: Anja und Thomas Ries, Margarete-Ries-Str. 2, 91619 Obernzenn

  1. Anreise / Abreise
    An- und Abreisezeiten gelten individuell. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 09.30 Uhr erfolgen.
    Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.
    Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, kann der Vermieter oder dessen Vertreter über
    das Objekt frei verfügen. Eine Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
  2. Sonderwünsche und Nebenabreden
    sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Bei Haustieren ist
    Art und Größe anzugeben.
  3. Bezahlung
    Die Miete der Wohnung ist bei Anreise komplett im Voraus zu bezahlen. Nebenkosten für Wasser, PKW-
    Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben.
  4. Rücktritt
    Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts
    sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
  • vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
  • Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen.
    Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht.
    Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden.
    Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
  1. Pflichten des Mieters
    Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu
    behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung und / oder dessen Inventar
    auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Vermieterin oder deren Vertreterin anzuzeigen.
    Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Vermieterin gemeldet werden,
    ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine
    angemessene Frist einzuräumen.
    Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen.
    Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Vermieter
    eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
    Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen
    Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen
    Schaden gering zu halten.
    Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen
    Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
  2. Datenschutz
    Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages
    notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und /oder gelöscht werden. Alle persönlichen
    Daten werden absolut vertraulich behandelt.
  3. Haftung
    Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere
    Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht
    gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung,
    plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist
    aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
    Die An – und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für
    persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der
    Mieter in vollem Umfang.
  4. Schlussbestimmungen
    Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die
    100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält
    sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt
    dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu
    ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
    Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.
    Markneukirchen, 16.05.2024